Mein persönliches Stuttgart 21
Erkennen an ihren Taten sollst du sie... Das müssen keine spektakulären sein, wie ein unscheinbares Beispiel mitten aus der Republik zeigt. Ich wohne in einer sog. Verkehrsberuhigten Zone, man sagt "Spielstraße" und meint einen Bereich, in dem Fußgänger und Autofahrer gleichberechtigt sind. Kinder genießen Vorrechte- daher gibt es hier viele. Unmittelbar vor meiner Haustür ist ein Dreijähriger totgefahren worden. Von einem Eiswagen, der hier Geschäfte machen wollte. Für den Fahrer war er kaum zu sehen, weil er auf der nur gut 4m schmalen Fahrbahn hinter einem widerrechtlich geparkten Auto hervor lief; glücklich über sein gerade erworbenes Eis, der Mutter entgegen. Es wären nur noch 2 m gewesen...
In der Nachbarschaft baut ein Investor einen alten Gutshof um. Ein millionenschweres Investment. Die Parkplätze sollen über besagte Straße angefahren werden. Mit Autos, die knapp so breit sind wie die Fahrbahn. Wer ausweichen möchte, steht im Vorgarten. Und ausweichen muss man dauernd; jetzt schon, also bevor die Wohnungen bewohnt werden. Denn kaum einer, auch viele Anwohner nicht, hält sich an die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit, die das regionale OLG mit 3-7 km/h genauer definiert. Weitere Unfälle sind also vorprogrammiert und so tobt seit 2 Jahren ein nachbarschaftlicher Kampf gegen die genehmigenden städtischen Behörden. Geführt wird er über diverse Ämter, den Baudezernenten, das Verwaltungsgericht, das Bürgermeisterbüro der Millionenstadt, das Bezirksparlament, den Investor, die Presse, das Fernsehen. Auch das war tatsächlich vor Ort, denn was sich abspielt ist nicht nur der Klassiker David gegen Goliath, sondern ein Lehrstück in Sachen "Millioneninvestitionen gehen immer über Bürgerinteressen".
Die Klage richtet sich nicht gegen den Umbau des Hofs. Die Klage richtet sich gegen die Durchfahrtsregelung, denn es gäbe Alternativen- die natürlich teurer wären.
Die Befürworter, also vor allem der Investor und die Stadt, verweisen, wie in Stuttgart, auf ein ordnungsgemäßes Planfeststellungsverfahren. Es hätte uns, auch so wird ja in Stuttgart argumentiert, freigestanden, die Pläne, die 3 Jahre vor Errichtung der Straße samt zugehörigen (unseren) Häusern 3 Tage lang in einem Vorraum des Bürgermeisterbüros zur Ansicht ausgelegen hätten, anzufechten. Nun sei da nichts mehr zu machen. Juristisch ist gegen solchen Zynismus hier wie dort nicht anzukommen und dass tägliche Gefahren dadurch entstehen, dass Kleinkinder sich einen Verkehrsbereich mit rasenden 1,5 Tonnern teilen, "ist nun mal so". Da kann der Investor nichts machen.
Auch, dass die Straße nicht so breit ist wie in den genehmigten Plänen ist jur. nicht anfechtbar und zwar mit einer Begründung, die auch in Stuttgart eine Rolle spielen dürfte: Der Bürger hat keine Möglichkeit, öffentlich-rechtliche Verwaltungsakte anzugreifen, es sei denn, und das muss er eben nachweisen (kann es aber meist nicht), dass er selbst und unmittelbar in seinen persönlichen Rechten beeinträchtigt wird. In Stuttgart wird also ein Anwohner (wer wohnt schon im Schlosspark?!) nachweisen müssen, dass das Fällen von Parkbäumen seine individuelle Rechte verletzt; ich musste nachweisen, dass die Verkehrsmehrbelastung bsp. zu unzumutbaren Ruhestörungen führt. Von vorne herein ein chancenloser Ansatz. Dass Straßenbreiten nicht eingehalten werden, geht den beunruhigten Anwohner nichts an!
Hätte man in oder unter dem alten Gemäuer eine römische Mauer oder ein brütendes Bussardpärchen- oder, noch besser, eine Fledermausfamilie gefunden, hätte das gesamte Projekt auf der Kippe gestanden, jedenfalls vorerst. So war es ja auch in Stuttgart, wo eine selten vorkommende Käferart in den Parkbäumen nistete. Da hat man freilich rasch Fakten geschaffen.
Nun gibt es aber neben dem Juristischen eine schwieriger zu fassende Dimension der Angelegenheit. Menschen fühlen sich subjektiv durch neu entstandene Sachverhaltslagen in ihren Bedürfnissen bedroht, nicht ernst genommen, übergangen, übertölpelt- gefährdet.
Pläne, in Stuttgart wie in meinem kleinen Beispiel, haben eine geringe Halbwertzeit angesichts der Komplexität, die sie vorab abbilden sollen. Von den emotionalen Qualen einer Familie, die ihr Kind bereits in diesem Kontext verloren hat, einmal ganz zu schweigen. Da stellt sich eine weitaus grundsätzlichere Frage als die nach geltendem Verwaltungsrecht: Wie gehen wir mit Menschen um? Nehmen wir sie wahr in ihren Ängsten und Befürchtungen oder verschreiben wir uns reinen Nützlichkeitsüberlegungen und bestmöglicher ökonomischer Verwertbarkeit? Diese Fragen stellen sich natürlich auch in anderen Zusammenhängen; man denke nur an die unseligen Produktionsverlagerungen ganzer Werke in osteuropäische oder asiatische Billiglohnenklaven. Letztendlich ist es die Frage nach den Vorstellungen darüber, was eine lebenswerte Gesellschaft ausmacht. Es kann durchaus Stuttgart 21 oder der Parkplatz vor der Tür samt Zufahrt hinzugehören- da möchte ich nicht falsch verstanden werden. Das seelenlose, einfallslose, kompromisslose, emotionslose Durchpeitschen gegen verbriefte Interesse einer nennenswerte Anzahl von Menschen aber ganz sicher nicht!
jagothello am 09. Oktober 10
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